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Auftraggeber und Aufgaben

Öffentlich bestellte sowie geprüfte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachten tätig. Das heißt: zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit und vermeiden ggf. einen langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Rechtsstreit.

Die Aufgaben bei der Sachverständigentätigkeit bei Schäden an Gebäuden sind vielfältig. Sie umfassen gerichtliche und private Gutachten, Schiedsgutachten, Bauschadensanalysen, Beweissicherungen vor dem Beginn von Baumaßnahmen, die Beratung und die Erstellung von Sanierungskonzepten mit Kostenbewertung, den Immobiliencheck beim Erwerb einer Immobilie, die Abnahmebegleitung sowie die baubegleitende Qualitätskontrolle nach GTÜ-Standard.

Die Fragestellungen bei Bauschadensgutachten beziehen sich in der Regel auf die Ermittlung von Tatsachen zu aufgetretenen Schäden, ob es sich bei den Schäden um Mängel handelt, was die Ursache für die Mängel sind, welche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung erforderlich sind, wer für den Mangel verantwortlich ist und welche Kosten für die Beseitigung der Mängel erforderlich sind.



Die Auftraggeber sind u.a.:

Gerichte, Öffentliche und private Auftraggeber, Bauämter, Bauverwaltungen, Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte, Immobilienfonds, Bauträger, Immobilienmakler, Privatauftraggeber, Industrie, Handwerk, Freiberuflich tätige Architekten/Ingenieure, Erbengemeinschaften etc.