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Vertrauen und Sicherheit

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist Vertrauenssache. In Deutschland sind die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ nicht geschützt. Mit der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden können Sie als Auftraggeber sicher sein, einen fachkundigen Partner an Ihrer Seite zu haben.

Hierfür steht die öffentliche Bestellung:
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen.
Dass der Staat die besondere Qualität der Dienstleistung anerkennt, erleichtert Gerichten, Unternehmen und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.