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Vertrauen und Sicherheit

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist Vertrauenssache. In Deutschland sind die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ nicht geschützt. Mit der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und der geprüften Fachkompetenz als geprüfter Sachverständiger für die Immobilienbewertung können Sie als Auftraggeber sicher sein, einen fachkundigen Partner an Ihrer Seite zu haben.

Hierfür steht die öffentliche Bestellung:
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen.
Dass der Staat die besondere Qualität der Dienstleistung anerkennt, erleichtert Gerichten, Unternehmen und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Hierfür steht das Zeichen für Bewertungskompetenz:
Als Zeichen für die nachgewiesene Fachkompetenz, Berufserfahrung und Qualitätssicherung steht das Sprengnetter-Qualitätslogo.
Die von Sprengnetter qualifizierten Sachverständigen verfügen über die erforderliche Fachkompetenz und Berufserfahrung. Dies haben Sie in umfangreichen Prüfungsverfahren nachgewiesen. Sie sind in der Lage, ihr in der Ausbildung erlangtes Fachwissen praktisch in Form von Gutachten umzusetzen sowie mit geeigneten Methoden die örtliche Immobilienmarktsituation zu beurteilen. Jeder Sachverständige muss sein Fachwissen in regelmäßigen Abständen erneut unter Beweis stellen.