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Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden insbesondere an Krankenhausgebäuden
Unabhängig und Unparteiisch
Für meine Arbeit als Sachverständiger ist ein unabhängiges und unparteiisches handeln eine der grundlegenden Voraussetzungen.
Dies gilt insbesonders für die öffentliche Bestellung auf dem Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind zudem darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.